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Gegen globale Einwanderung in die Sozialsysteme – wohlfahrtsstaatliche Pull-Effekte für Migranten beseitigen

9. November 2018. Zur Debatte um den „Global Compact for Migration“ erklärt der EU-Abgeordnete, stellvertretende Vorsitzende der EFDD-Fraktion und Bundessprecher der AfD, Prof. Dr. Jörg Meuthen:

„Völlig absurd ist die Behauptung der Altparteien, mit dem UN-Migrationspakt würden andere Länder dazu animiert, ihre Sozialleistungen für Migranten zu erhöhen, so dass sie eher zu Zielländern von Migration werden. So wird man der Einwanderung nicht Herr, denn kaum ein anderes Land leistet sich derartig luxuriöse Transfers an Migranten wie Deutschland. Deutschland muss diese Transfers auf das zulässige Mindestmaß zurückschrauben. Meine Fraktion im EU-Parlament hat deshalb ein Gutachten zur europarechtlichen Zulässigkeit des Abbaus von Transfers an Migranten in Auftrag gegeben.“

Der Verfasser des Gutachtens, der Londoner Europarechtsexperte Dr. Gunnar Beck, erklärt dazu:

„Bei den Leistungsansprüchen werden bedauerlicherweise aufenthaltsrechtliche und sozialrechtliche Fragen konsequent vermischt. Das gilt bereits für EU-Ausländer, bei denen das deutsche Recht großzügig Sozialleistungen zuerkennt, obwohl das nach EU-Recht nicht zwingend erforderlich ist. Das gilt aber erst recht für Drittstaatler, um die es beim Global Compact for Migration geht.’’

Beck erläutert, was in diesem Kontext zu tun ist:

„Eine Abkehr von und keine Beschleunigung der gegenwärtigen Zuwanderungspolitik tut not. Das gilt erstens für das in Deutschland zumeist erheblich höhere Leistungsniveau für Migranten, durch das Anreize gerade zur Zuwanderung nach Deutschland geschaffen werden. Eine teilweise Umstellung auf Sachleistungen ist grundsätzlich weder mit EU-Recht noch Verfassungsrecht unvereinbar.

Zweitens fordern weder EU- noch Völkerrecht den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte. Auch hier geht die Bundesregierung in ihrer die ökonomischen Realitäten verkennenden humanitären Maßlosigkeit weit über internationale Vorgaben hinaus.

Drittens müssen unmittelbar Rückführungen stattfinden, wenn die Fluchtursachen beseitigt sind. Andere Staaten führen konsequenter zurück, die Bundesregierung hingegen eröffnet neue Wege zur Einbürgerung. Ebenso notwendig ist eine Rückkehr zur Sicherung der nationalen und EU-Außengrenzen. Ohne eine Besinnung auf den Grundsatz keines Sollens ohne Können und ohne eine konsequente Abschiebungs-, Rückführungs- und Grenzsicherungspolitik im Einklang mit geltendem Recht gefährdet die Bundesregierung die Tragfähigkeit der deutschen Sozialsysteme. Entgegen fehlleitender Verlautbarungen von Politik und Medien jedoch fordern weder Völker- noch EU-Recht die Selbstaufgabe der historisch gewachsenen nationalen Identität mitsamt ihren Stärken und Schwächen, noch die Erosion des Sozialstaats- und Fürsorgeprinzips in erster Linie für Inländer.’’